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Parma -  Der Wissenschaftliche Ausschuss der Europäischen Behörde für  Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Leitlinien für die  Risiko-Nutzen-Bewertung von Lebensmitteln zur öffentlichen Konsultation  vorgelegt.
Da Lebensmittel  gesundheitlichen Nutzen bringen, aber auch mit Risiken verbunden sein  können – so liefern z. B. Obst und Gemüse wichtige Nährstoffe, sie  können aber auch potenziell schädliche Substanzen wie beispielsweise  Nitrate enthalten[1] – müssen Entscheidungsträger die Nettoauswirkungen  bestimmter Lebensmittel auf die Gesundheit berücksichtigen können.
Der  Wissenschaftliche Ausschuss der EFSA empfiehlt ein dreistufiges  Verfahren, bestehend aus: einer Erstbewertung, um festzustellen, ob eine  Risiko-Nutzen-Bewertung tatsächlich notwendig ist bzw. ob die  gesundheitlichen Risiken gegenüber den Vorteilen deutlich überwiegen  (oder umgekehrt); eine verfeinerte Analyse, die darauf zielt,  Schätzungen von Risiken und Nutzen für maßgebliche Aufnahmewerte zu  quantifizieren; und schließlich ein umfassender Vergleich von Risiken  und Nutzen, um die gesundheitlichen Nettoauswirkungen bestimmter  Lebensmittel bewerten zu können.
Dem Wissenschaftlichen Ausschuss  zufolge muss die Risiko-Nutzen-Bewertung auf klar definierten Zielen  beruhen, die vorab zwischen den Risiko-Nutzen-Bewertern und den  Entscheidungsträgern zu vereinbaren sind. Das vorgestellte Verfahren  wird helfen, Zeit und Ressourcen einzusparen, da die Bewerter nach jeder  Phase des Verfahrens den Entscheidungsträgern Bericht erstatten würden.  Auf diese Weise können Letztere feststellen, ob bereits ausreichende  Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung stehen, ohne alle  Verfahrensschritte durchlaufen zu müssen.
In dem  Leitliniendokument wird darauf hingewiesen, dass die  Risiko-Nutzen-Bewertung ein komplexer Prozess ist, bei dem die  Verantwortlichen mit vielen Herausforderungen, wie z. B. den begrenzten  Daten zur Nutzenbewertung, konfrontiert sind. Es geht dabei  ausschließlich um die Abwägung der Risiken und Vorteile für die  menschliche Gesundheit und nicht um andere, für Entscheidungsträger  ebenfalls relevante Aspekte wie soziale, wirtschaftliche, ökologische  oder ethische Faktoren.
Alle betroffenen und interessierten  Parteien können bis 15. April 2010 ihre Stellungnahme abgeben. In  Einklang mit dem Grundsatz der Offenheit und Transparenz wird die EFSA  auf ihrer Website einen zusammenfassenden Bericht über die eingegangenen  Stellungnahmen veröffentlichen und diese Stellungnahmen in der  Endfassung des Leitliniendokuments berücksichtigen. (efsa)
[1]  Vgl. das im Juni 2008 veröffentlichte EFSA-Gutachten.