EFSA führt eine Konsultation zum Leitliniendokument über Risiko-Nutzen-Bewertung bei Lebensmitteln durch
Parma - Der Wissenschaftliche Ausschuss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Leitlinien für die Risiko-Nutzen-Bewertung von Lebensmitteln zur öffentlichen Konsultation vorgelegt.
Da Lebensmittel gesundheitlichen Nutzen bringen, aber auch mit Risiken verbunden sein können – so liefern z. B. Obst und Gemüse wichtige Nährstoffe, sie können aber auch potenziell schädliche Substanzen wie beispielsweise Nitrate enthalten[1] – müssen Entscheidungsträger die Nettoauswirkungen bestimmter Lebensmittel auf die Gesundheit berücksichtigen können.
Der Wissenschaftliche Ausschuss der EFSA empfiehlt ein dreistufiges Verfahren, bestehend aus: einer Erstbewertung, um festzustellen, ob eine Risiko-Nutzen-Bewertung tatsächlich notwendig ist bzw. ob die gesundheitlichen Risiken gegenüber den Vorteilen deutlich überwiegen (oder umgekehrt); eine verfeinerte Analyse, die darauf zielt, Schätzungen von Risiken und Nutzen für maßgebliche Aufnahmewerte zu quantifizieren; und schließlich ein umfassender Vergleich von Risiken und Nutzen, um die gesundheitlichen Nettoauswirkungen bestimmter Lebensmittel bewerten zu können.
Dem Wissenschaftlichen Ausschuss zufolge muss die Risiko-Nutzen-Bewertung auf klar definierten Zielen beruhen, die vorab zwischen den Risiko-Nutzen-Bewertern und den Entscheidungsträgern zu vereinbaren sind. Das vorgestellte Verfahren wird helfen, Zeit und Ressourcen einzusparen, da die Bewerter nach jeder Phase des Verfahrens den Entscheidungsträgern Bericht erstatten würden. Auf diese Weise können Letztere feststellen, ob bereits ausreichende Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung stehen, ohne alle Verfahrensschritte durchlaufen zu müssen.
In dem Leitliniendokument wird darauf hingewiesen, dass die Risiko-Nutzen-Bewertung ein komplexer Prozess ist, bei dem die Verantwortlichen mit vielen Herausforderungen, wie z. B. den begrenzten Daten zur Nutzenbewertung, konfrontiert sind. Es geht dabei ausschließlich um die Abwägung der Risiken und Vorteile für die menschliche Gesundheit und nicht um andere, für Entscheidungsträger ebenfalls relevante Aspekte wie soziale, wirtschaftliche, ökologische oder ethische Faktoren.
Alle betroffenen und interessierten Parteien können bis 15. April 2010 ihre Stellungnahme abgeben. In Einklang mit dem Grundsatz der Offenheit und Transparenz wird die EFSA auf ihrer Website einen zusammenfassenden Bericht über die eingegangenen Stellungnahmen veröffentlichen und diese Stellungnahmen in der Endfassung des Leitliniendokuments berücksichtigen. (efsa)
[1] Vgl. das im Juni 2008 veröffentlichte EFSA-Gutachten [2].