Warum soll HACCP umgesetzt werden?
Stellen Sie sich vor, ein Konsument (Kind, Patient, Senior...) Ihrer Produkte, wird auf Grund einer Salmonellenvergiftung für mehrere Tage oder Wochen ins Krankenhaus eingeliefert. Die Kosten werden von Ihnen eingefordert, denn die Versicherung verweigert die Deckung des Schadens, wenn Sie nicht beweisen können, dass alle Vorschriften des Lebensmittelhygienegesetztes eingehalten wurden.
Nur wenn alle Ihre Hygienemaßnahmen rund um das von Ihnen verarbeitete Lebensmittel geplant, organisiert, kontrolliert und auch dokumentiert sind, haben Sie vor Gericht eine Chance!
- Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 852) beinhaltet die Hygienevorschriften die in Deutschland, Österreich, Schweiz und den anderen EU Ländern eingehalten werden müssen. Wichtig ist zu erwähnen, dass die Einhaltung der Hygiene-Vorschriften sowie die Einrichtung eines Verfahrens zur Eigenkontrolle nach den HACCP-Grundsätzen gesetzlich vorgeschrieben sind!
| Anhang | Größe |
|---|---|
| 852_2004.pdf | 119.13 KB |
| 817.02.de_.Schweiz.pdf | 566.46 KB |
| Eigenkontrollkriterien.pdf | 71.95 KB |
