Kontrolle brachte Chefin in Rage

Datum der Veröffentlichung: 
27. Januar 2010

Quelle: mainpost.de

Verärgerte Geschäftsfrau erteilte Beamten Hausverbot – Gericht bestätigt Bußgeld

Eine 32-Jährige aus dem Landkreis Main-Spessart musste sich vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten, weil sie einen Bußgeldbescheid des Landratsamtes Main-Spessart in Höhe von 150 Euro nicht bezahlen wollte. Sie hatte Lebensmittelkontrolleure daran gehindert, in ihrem Geschäft eine Nachkontrolle vorzunehmen. Das kommt die 32-Jährige jetzt teuer zu stehen, denn zusätzlich zu den 150 Euro Bußgeld muss sie nun auch noch die Kosten für ihren Anwalt und das Verfahren tragen. So lautete das Urteil, das Richter Dr. Alexander Milkau am Dienstagnachmittag fällte.

Der Richter bekam zuvor reichlich Gelegenheit, sich selbst ein Bild vom aufbrausenden Temperament der Geschäftsfrau zu machen. Gemeinsam mit ihrem Mann führt sie eine kleine Lotto-Toto-Annahmestelle, in der neben Zeitschriften und Tabak auch Hühnereier vom eigenen Hof verkauft werden. Vor Gericht war sich die Frau keiner Schuld bewusst, sprach stattdessen aber von einem „privaten Krieg“, den der Veterinärmediziner, der gemeinsam mit einem Lebensmittelkontrolleur und einer Praktikantin am 22. Juni 2009 in ihrem Geschäft erschienen war, schon seit längerer Zeit gegen ihre Familie führe.

Beschimpfungen und Hausverbot

Nach Ansicht der beiden Kontrolleure hatte die Frau mit dem Verkauf der Eier gegen Auflagen und gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Um dies zu dokumentieren, griff der Veterinärmediziner im Laden zu seiner Kamera. Das brachte die 32-Jährige so in Rage, dass sie mit einem kleinen Weidenkorb vor den Gesichtern der Beamten herumfuchtelte und sie lautstark und unter Beschimpfungen des Geschäfts verwies.

Als der Veterinärmediziner daraufhin ging, um ein paar Unterlagen zu holen, verweigerte sie ihm den erneuten Zutritt, indem sie die Tür zuhielt und ihm ein Hausverbot aussprach. Es sei sicher nicht das erste Mal, dass er bei einer Kontrolle bedroht worden sei. „Aber noch nie mit einer solchen Heftigkeit“, sagte der Lebensmittelkontrolleur vor Gericht, „sonst hätte ich inzwischen sicher über einen Berufswechsel nachgedacht.“

Auch der Veterinärmediziner betonte in seiner Aussage, dass er so etwas in seiner Dienstzeit noch nie erlebt habe. Lautstark, ja geradezu hasserfüllt, sei ihnen die Ladenbesitzerin entgegengetreten. Daraufhin hätten sie die Kontrolle abbrechen müssen, um zu verhindern, dass die Situation noch weiter eskaliere.

Die Geschäftsfrau fühlte sich dagegen von den Beamten provoziert und bedroht. Auf ihre Argumente und ihren Hinweis auf eine zuvor mit der Behörde getroffene Vereinbarung hätten die Kontrolleure überhaupt nicht reagiert, da sei ihr südländisches Temperament mit ihr durchgegangen. „Die Chefin war verzweifelt und hatte Angst“, beurteilte eine Angestellte der Ladenbesitzerin die damalige Situation. Das Auftreten der Kontrolleure, bezeichnete sie als „provozierend“. Ein im Laden anwesender Vertreter bestätigte zwar, dass einer der Kontrolleure „permanent gegrinst“ habe, die Geschäftsinhaberin daraufhin allerdings auch sehr laut geworden sei.

Kein Kaffee für die Kontrolleure

Richter Dr. Alexander Milkau zeigte zwar ein Stück weit Verständnis für die Erregung der Frau, kam aber dem Antrag ihres Verteidigers, der einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens gefordert hatte, trotzdem nicht nach. „Es verpflichtet Sie niemand freundlich zu sein oder den Kontrolleuren einen Kaffee anzubieten, aber Sie müssen die Kontrolle dulden.“ Allein die Beschimpfungen würden schon eine Störung der Kontrolle darstellen. Dass die Frau den Beamten gegenüber ausfällig geworden war, daran bestand für den Richter kein Zweifel.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.