Bernet muss 750 Euro zahlen

Datum der Veröffentlichung: 
13. Oktober 2009

Quelle: NÜRNBERGER NACHRICHTEN

Verfahren gegen Nürnberger Ex-Fischhändler eingestellt

Die Verstöße gegen Hygiene-Vorschriften klangen massiv – doch nun wurde das Verfahren gegen Bernet eingestellt.

Wegen des Verstoßes gegen das Lebensmittelrecht bekamen der inzwischen insolvente Wild- und Fischgroßhändler Thomas Bernet sowie zwei ehemalige Mitarbeiter einen Strafbefehl. Der frühere Firmenchef sollte 10 800 Euro zahlen – demnach wäre er, der sich derzeit trotz Pleite und Prozessen als Kandidat für die neue Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) bewirbt, vorbestraft gewesen.

Er legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein und dies hat sich gelohnt: Das Verfahren wurde eingestellt, Thomas Bernet muss lediglich 750 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Sein Verteidiger Peter Doll strahlt, die Zuschauer schütteln den Kopf. Auch die beiden Verfahren gegen die zwei angeklagten früheren Mitarbeiter des Traditions-Geschäftes wurden nun eingestellt.

Ehemaliger Mitarbeiter und Tierarzt entlasten Bernet

Rückblick: Eine Razzia der Lebensmittelüberwachung im Lager des Händlers brachte den Fall Ende 2006 ins Rollen. Damals hatte sich eine Tierärztin für Fische vor gammeligen Fisch-Filets geekelt, ein Zeuge, der damals noch bei Bernet als Schlachter tätig war, hatte von massiven Brüchen der Hygiene-Vorschriften berichtet - seine Aussage bildete die Grundlage für den Strafbefehl. Demnach sollen bereits verendete Karpfen geschlachtet und Lachsforellen, die an der Fischseuche VHS (Virale Hämorrhagische Septikämie) erkrankt waren, kiloweise verarbeitet worden sein. Inzwischen ruderte der frühere Mitarbeiter von den Vorwürfen, die die Anklage stützen, zurück.

Und auch ein Tierarzt vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelrecht (LGL) in Erlangen, entlastet nun Bernet. Er hatte damals Proben der Fische untersucht, Anzeichen für die Fischseuche fand er nicht. Nun stellt Richter Klaus Hellein das Verfahren nach drei Verhandlungstagen ein.