46 Jahre alter Kühlhausbetreiber soll drei Jahre in Haft
Im Memminger Ekelfleisch-Prozess ist der angeklagte 46-jährige
Kühlhausbetreiber aus dem schwäbischen Illertissen zu drei Jahren
Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach Gerhard K. nach vier
Monaten Prozessdauer am Freitag schuldig in 15 Fällen des Betrugs in
besonders schwerem Fall. Er habe Schlachtabfälle in betrügerischer
Absicht umdeklariert und dann das ungenießbare Fleisch in den Handel
gebracht.
Memmingen (ddp-bay). Im Memminger Ekelfleisch-Prozess ist der angeklagte 46-jährige Kühlhausbetreiber aus dem schwäbischen Illertissen zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach Gerhard K. nach vier Monaten Prozessdauer am Freitag schuldig in 15 Fällen des Betrugs in besonders schwerem Fall. Er habe Schlachtabfälle in
betrügerischer Absicht umdeklariert und dann das ungenießbare Fleisch in den Handel gebracht. Verteidiger Ingo Hoffmann zeigte sich empört: «Zum einen ist schlampig ermittelt worden zulasten meines Mandanten, zum anderen bin ich der Auffassung, dass die Beweise falsch gewürdigt wurden, so dass wir gegen dieses Urteil Revision einlegen werden.» Die schlampigen Ermittlungen hatte, etwas höflicher formuliert, auch die Vorsitzende Richterin Brigitte Grenzstein bemängelt. Die Zollfahnder hatten die Warenströme des Ekelfleisches - sogenannte K-3-Ware, die nicht zum menschlichen Verzehr geeignet ist - nicht schlüssig dargelegt. Die Richterin veranlasste daraufhin, dass zwei Informatiker des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit noch einmal nachermittelten und ein Gutachten erstellten. Darin haben sie nach Überzeugung des Gerichts zweifelsfrei die Warenflüsse nachgewiesen. Eine Umetikettierung habe aus Hunderten von Tonnen lebensmitteluntauglicher Ware ein Material gemacht, das an Lebensmittelbetriebe im In- und Ausland verkauft wurde, unter anderem nach Russland, Tschechien und die Philippinen. Die Abnehmer, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung, seien getäuscht worden. Der Angeklagte habe aus Gewinnsucht gehandelt und nicht nur seine Kunden betrogen, sondern auch der ganzen Branche Schaden zugefügt. Auch wenn der Angeklagte nicht selbst jede Anlieferung umgeleitet habe, so habe er doch «die Fäden gezogen», er habe auch vor Gericht in vier Monaten Prozessdauer den «Eindruck eines Machers hinterlassen». Mindestens 313 Tonnen K-3-Material soll er als lebensmitteltauglich verkauft haben. Dass Neu-Ulmer Veterinäre das nicht gleich erkannt hätten, liege daran, dass das angeblich zum Verzehr geeignete Fleisch in großen tiefgekühlten Blöcken gelagert wurde. Man habe sich auf die Papiere verlassen und verlassen müssen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine zehn Monate längere Haftstrafe gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Gleichwohl zeigte sich Staatsanwalt Andreas Rossa nach der Urteilsverkündung überaus zufrieden. «Das ist ein Urteil, das gut begründet ist, das den Sachverhalt zutreffend widerspiegelt und auch was das Strafmaß angeht, ausgewogen ist.» Im Gerichtssaal hatten noch während der Urteilsbegründung einige Bekannte des Angeklagten Unmutsbekundungen von sich gegeben. Neutrale Prozessbeobachter im Zuhörerraum reagierten aber überwiegend positiv auf das Urteil. Ein Landwirt, der den ganzen Prozess verfolgt hat, sagte anschließend, er sei zufrieden. «Es hat sich ja vieles erst während des Verfahrens herausgestellt, für den Staatsanwalt war das ganz schwierig.» Es sei aber gut, dass es zu einer so deutlichen Verurteilung gekommen sei. Ein älterer Herr meinte, die Strafe sei prinzipiell in Ordnung, «vielleicht aber doch ein wenig zu hoch ausgefallen.» Von all dem bekam der Verurteilte nichts mehr mit, er wurde unmittelbar nach Eröffnung des Haftbefehls von zwei Kripobeamten aus dem Gerichtsgebäude begleitet und in die Justizvollzugsanstalt verbracht. (ddp)